Spieler und Spielerinnen, die bereits Mitglieder in einem der Stammvereine sind, bleiben mit allen Rechten und Pflichten Mitglied in ihrem Verein. Ein Vereinswechsel der Mitglieder zwischen den
drei Vereinen ist ausgeschlossen.
Spieler und Spielerinnen, die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung in die HSG eintreten, müssen je nach Wohnort ordentliches Mitglied beim
TV
Forbach, TV Gausbach oder
TV Gernsbach werden.